Wir sortieren Ihre Belege, heften diese geordnet ab, kontieren und verbuchen alle Ihre laufenden Geschäftsvorfälle im Rahmen des § 6 Abs. 4 StBerG.
Weiterhin erhalten Sie von uns alle erforderlichen Auswertungen.
Zum Beispiel:
Gerne erstellen wir für Sie weitergehende Auswertungen.
Zum Beispiel:
Wir arbeiten auch Ihre Rückstände auf!
Natürlich arbeiten wir eng mit Ihrem Steuerberater zusammen, arbeiten nach dessen Vorgaben und leiten alle nötigen Daten an ihn weiter.