Wir erstellen für Sie pünktlich die laufenden monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen im Rahmen des § 6 Abs. 4 StBerG mit:
Auf Wunsch erhalten Sie eine monatliche, nach Arbeitnehmern aufgeschlüsselte Berechnung der Arbeitgeber-Belastung.
Wir erstellen auch lfd. Lohnabrechnungen über Kurzarbeit.